05 Aug

Urlaub in Dänemark

Was ist in diesem Jahr möglich?

 

Nachdem Dänemark als eines der ersten Länder Europas am 14. März ihre Grenzen für Ausländer ohne konkreten Einreisegrund dichtgemacht hatte, können viele Reisende aus Europa mittlerweile wieder einreisen. Sie müssen allerdings aus einem epidemiologisch sicheren Land kommen, einen wichtigen Grund oder mindestens sechs Übernachtungen in Dänemark gebucht haben.

Wichtige Gründe gelten etwa für Deutsche, die ein dänisches Sommerhaus besitzen oder ihre Partner und Partnerinnen im Land besuchen wollen. Einwohnende Schleswig-Holsteins dürfen seit dem 15. Juni auch ohne wichtigen Grund einreisen, solange Dänemark die Region als „offen“ klassifiziert hat. In Dänemark ist die Infektionslage derweil sehr positiv, die Zahl der Neuinfektionen gering. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Kopenhagen. Restaurants, Cafés und Geschäfte sind seit Mai wieder offen, eine Maskenpflicht besteht an Flughäfen. Seit dem 1. August gibt es zudem die Empfehlung, in öffentlichen Verkehrsmitteln Maske zu tragen.

Was für den Dänemark-Ausflug zu beachten ist:

  • Wer aus Deutschland einreisen möchte, muss nachweisen, dass er mindestens sechs Übernachtungen in einem Hotel, einem Ferienhaus oder auf einem Campingplatz gebucht hat oder einen wichtigen Grund für die Einreise hat. Einwohnende Schleswig-Holsteins sind von dieser Regelung ausgenommen
  • Es kommt zu verstärkten Einreisekontrollen sowie Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen; bei Krankheitssymptomen wird die Einreise verwehrt
  • Versammlungen im öffentlichen und privaten Raum mit mehr als 100 Personen sind untersagt
  • In Dänemark gibt es keine generelle Maskenpflicht, aber eine Abstandsregelung von mindestens einem Meter
  • Restaurants, Café, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet
  • Diskotheken und Nachtclubs sollen ab dem 1. September wieder öffnen dürfen
  • Durchreisen durch Dänemark für den Urlaub in Schweden oder Sylt aber auch für die Heimreise sind erlaubt. Die Durchreise muss aber auf direktem Weg ohne Verzögerung erfolgen

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